Hier auf dieser Seite erzählen wir Dir welche "Formalitäten" bei
einer Auswanderung (Umzug) nach Schweden zu erledigen und
zu beachten sind und wie man unserer Meinung nach dabei am
besten vorgehen sollte.
Hinweis! Im Vorfeld der Auswanderung sollte man sich noch in Deutsch-
land von wichtigen Papieren (KFZ- Brief und Schein, Reisepässe, Geburts-
und Heiratsurkunden) für die Behördengänge in Schweden beglaubigte
Kopien oder Abschriften machen lassen, weil diese benötigt werden.
Man sollte sich auch, wenn nicht vorhanden einen Reisepass und einen
EU Führerschein (Scheckkartenformat) zulegen oder auf Gültigkeit prüfen.
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Man sollte sich auch falls noch nicht
vorhanden eine "EHIC Karte" von
der Krankenkasse ausstellen lassen.
EHIC Karte |
Des weiteren sollten so weit vorhanden die Haustiere vorbereitet werden.
(siehe unter: Formalitäten 2 für die Einfuhr von Haustieren)
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Alles der Reihe nach
Kommt man in Schweden an sollten gewisse Formalitäten so schnell wie möglich ange-
gangen werden da man dafür nur eine gewisse Zeit zur Verfügung hat.
Als erstes sollte man die "Personennummer" beim Skatteverket beantragen, die ist sehr
wichtig weil man damit automatisch als Einwohner in Schweden registriert wird, Kranken-
versichert ist und sie einem viele Behördengänge und Vorgänge erleichtert.
Hat man die Personennummer kann man sich weil man sie dafür benötigt als nächstes
bei der "Försäkringskassan" anmelden und die EU- Karte für Auslandsreisen beantragen.
Dann sollte man beim Migrationsverket das "Aufenthaltsrecht" beantragen, dazu hat man
drei Monate Zeit und benötigt auch die Personennummer dafür.
Als nächstes sollte man (ist kein muß) die "ID- Kort" beim Skattevrket beantragen. Das
ist eine kleine Plastikkarte mit Lichtbild und Personennummer, vergleichbar mit einem
Personalausweis. Die ID- Kort ist ein Ausweisdokument das es einem einfacher macht
sich z.B. bei Behörden, beim Post oder Packete abholen auszuweisen.
Sind Fahrzeuge mit nach Schweden eingeführt worden sein ist man vom Gesetz her ver-
pflichtet diese innerhalb einer Woche beim Transportstyrelsen zur Einfuhr anzumelden.
Liegt der Bescheid vom Transportstyrelsen vor kann man bei der Bilprovning den Termin
zur Abnahme buchen.
Als letztes sollte man noch bei der deutschen Botschaft in Stockholm den schwedischen
Wohnort in den deutschen Reisepass eintragen lassen weil der Personalausweis keine
Adresse enthält ist der Reisepass das einzigste Dokument mit dem man später seinen
Wohnort glaubhaft nachweisen kann.
Es gibt noch für viele andere Vorgänge wie z.B. sich selbstständig machen Formalitäten
die zu erledigen sind, da wir aber leider nicht auf jeden Einzelfall eingehen können sollte
sich jeder zu seinem Fall erkundigen.
Das ist eine grobe Zusammenfassung der wichtigsten Formalitäten die zu erledigen sind,
genaue Einzelheiten dazu findest Du unter den einzelnen Themen der folgenden Seiten.

Beantragen der Personennummer
Ist man in Schweden angekommen sollte man als erstes beim Skatteverket (Finanz- und
Einwohnermeldamt) in seiner Nähe die Personennummer beantragen. Sie ist gleichzeitig
die Steuernummer steht jedem zu der in Schweden einen Wohnsitz hat, mindestens 75 %
des Jahres in Schweden lebt und gewisse Voraussetzungen erfüllt.

Die Personennummer beantragen ist sehr wichtig da sie Steuer- und Sozialversicherungs-
nummer in einem ist und man damit offiziell als Einwohner Schwedens im Melderegister
registriert wird. Man ist mit dem Erhalt der Personennummer auch krankenversichert. Sie
wird für alle Vorgänge im Sozialsystem, wie Kinder-, Krankengeld, Arbeits-, Renten- und
Gesundheitsangelegenheiten usw. benötigt. Andere Vorgänge wie z.B. Telefon, Strom
anmelden, Post, Pakete abholen, Versicherungen abschließen werden dadurch erheblich
erleichtert.
Hat man sie nicht kann es vorkommen das z.B. Telefon- oder Stromanbieter bei der An-
meldung hohe Kautionsgebühren von einigen Hundert Euro verlangen.
Es hat Anfang 2012 einige "Änderungen" und "Verschärfungen" der Vorschriften
zur Beantragung der Personennummer gegeben!
Beantragen der Personennummer als Rentner:
Wandert man als Rentner oder Pensionär nach Schweden ein hat sich nichts verändert
und es ist relativ einfach die Personennummer zu bekommen. Als Rentner muss man dem
Skatteverket nur mit dem Rentenbescheid und der Bescheinigung (Formular E 121) nach-
weisen das man über eine ausreichende Rente und eine "gültige" Krankenversicherung in
Deutschland verfügt.
Bei Pensionären ist es auch der Pensionsbescheid und eine Bescheinigung das Sie in
Deutschland über den Staat krankenversichert sind.
Beantragen der Personennummer als Arbeitnehmer ohne Arbeit:
Reist man als Arbeitnehmer ohne Arbeit (nicht arbeitslos gemeldet) nach Schweden ein
muss man dem Skatteverket ein ausreichendes Einkommen in Form eines Arbeitsver-
trages oder ausreichendes Vermögen nachweisen. Es gibt zwar keine offiziellen Angaben
über die Höhe des Vermögens wir bekamen aber als wir wieder einem Ehepaar geholfen
haben auf dem Skatteverket gesagt das man ein Vermögen von ca. 150.000:- Sek (ca
16.000 €) pro Erwachsenem und Kinder ca. die Hälfte benötigt was durch Kontoauszüge
zu belegen ist. Außerdem benötigt man eine gesetzliche Krankenversicherung (meistens
Formular E106 oder E109, S1 je nach dem was zutrifft) die noch mindestens 12 Monate
gültig ist. Private Krankenversicherungen gelten nicht!
Einreise als Arbeitslos gemeldeter:
Ist man in Deutschland arbeitslos und hat dem Arbeitsamt dort 4 Wochen zur Verfügung
gestanden kann man mit den Formularen E301/PDU1 und E 303/PDU2 nach Schweden
gehen um sich dort eine Arbeit zu suchen. Man bekommt dann in Schweden wie unten
im nächsten Kapitel "Auf dem Arbeitsamt anmelden" beschrieben zunächst für 3 Monate
Arbeitslosengeld. Danach kann man unter gewissen Umständen das Arbeitslosengeld auf
6 Monate verlängern lassen.
In der Zeit ist die Erteilung der Personennummer nicht möglich, es sei denn man selbst
verfügt über das verlangte Vermögen oder der Ehepartner verfügt über ein ausreichend
hohes Einkommen oder Vermögen.
Kann man diese Bedingungen nicht erfüllen kann man sich eine "Samordningsnummer"
(vorläufige oder provisorische Personennummer) zuteilen lassen. Sie wird auch von
Banken, Versicherungen usw. anerkannt und mit dieser Nummer kann man auch z.B. als
Ferienhausbesitzer ein Fahrzeug in Schweden zulassen und diese für fast alle Vorgänge
nutzen, wo man sonst die Personennummer benötigt.
Für die Beantragung der Personennummer benötigt man folgende Papiere und Nachweise:
einen gültigen Deutschen Reisepass.
eine Adresse (Wohnung oder Haus) in Schweden. (Miet- oder Kaufvertrag)
für die Ehefrau die Heiratsurkunde und für Kinder die Geburtsurkunden.
Rentner benötigen eine Rentenbescheinigung und einen Nachweis (Formular E121)
einer deutschen Krankenversicherung.
Pensionierte Beamte benötigen einen schriftlichen Nachweis das Sie in Deutschland
krankenversichert sind.
Nachweis eines ausreichenden Einkommens in Form eines Arbeitsvertrages, Renten-
bescheides, Vermögens (ca. 150.000:- Sek (ca. 16.000 € ) pro Person.
und unter Umständen eine Krankenversicherung die mindestens 1 Jahr gültig ist.
Hat man alle Papiere beim Skatteverket eingereicht dauert es in der Regel ca.1-2 Wochen
bis man die Personennummer per Post bekommt.
Stand 04.2012
Hinweis:
Hat man die Personennummer bekommen ist man auch automatisch
krankenversichert und kann zum Arzt gehen. Danach sollte man sich
bei der Försäkringskassan anmelden und die schwedische EHIC Karte
beantragen. (Siehe Kapitel: Bei Försäkringskassan anmelden)
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