Auswandern nach Schweden
+ + + INFO + + + Kostenloser Newsletter mit Nachrichten aus Schweden, gleich anmelden! + + + INFO + + + Die Renovierung unseres Ferienhauses ist nun abgeschlossen. Zu sehen ist es unter: www.ferienhaus-smaland.se + + + INFO + + +                                                                                                                + + + NEWS + + + Die Bedingungen für den Erhalt der Personennummer sind ab Anfang 2012 verschärft worden, mehr dazu unter Die-Formalitäten! Abschnitt "Beantragen der Personennummer". + + + NEWS + + + ! Ab 01.01.2012 sind die Zuzahlungen für Arztbesuche und Behandlungen in Krankenhäusern von 900:- kr auf 1.100:- kr erhöht und die für die Medikamentenzuzahlung von 1.800:- kr auf 2.200:- kr. Dadurch steigt die Zuzahlung, wenn man alles ausnutzen muss von 2.700:- kr auf 3.300.- kr (ca.330 €) jährlich. + + + NEWS + + +

   
 
  Die Formalitäten!
 
 
                          
 
       Hier auf  dieser Seite erzählen wir Dir welche "Formalitäten" bei
       einer Auswanderung  (Umzug)  nach Schweden zu erledigen und
       zu beachten sind  und wie man unserer  Meinung nach dabei am
       besten vorgehen sollte.
 
 
   Hinweis!   Im Vorfeld der  Auswanderung sollte man  sich noch in Deutsch-
   land von wichtigen  Papieren (KFZ- Brief und Schein,  Reisepässe,  Geburts-
   und  Heiratsurkunden)  für die  Behördengänge in Schweden beglaubigte
   Kopien  oder  Abschriften  machen  lassen,  weil  diese  benötigt  werden.
   Man sollte sich auch,  wenn nicht  vorhanden einen  Reisepass  und einen
   EU Führerschein (
Scheckkartenformat) zulegen oder auf Gültigkeit prüfen.
   EHIC Karte   Man sollte sich auch falls noch nicht
  vorhanden  eine  "EHIC  Karte"  von
  der Krankenkasse ausstellen lassen.
 
 
  
 
  
 EHIC Karte
    Des weiteren sollten so weit vorhanden die Haustiere vorbereitet werden.
   (siehe unter: Formalitäten 2 für die Einfuhr von Haustieren)

 
 
         Alles der Reihe nach
 
         Kommt man in Schweden  an sollten gewisse  Formalitäten so schnell wie möglich ange-
         gangen werden da man dafür nur eine gewisse Zeit zur Verfügung hat.
 
         Als erstes sollte man die "Personennummer" beim Skatteverket beantragen,  die ist sehr
         wichtig weil man damit automatisch als Einwohner in Schweden registriert wird, Kranken-
         versichert ist und sie einem
viele Behördengänge und Vorgänge erleichtert.
 
         Hat man die Personennummer  kann man sich weil  man sie dafür  benötigt als nächstes
         bei der "Försäkringskassan" anmelden und die EU- Karte für Auslandsreisen beantragen.
 
         Dann sollte man beim Migrationsverket das "Aufenthaltsrecht" beantragen, dazu hat man
         drei Monate Zeit und benötigt auch die Personennummer dafür.
 
         Als nächstes sollte man  (ist kein muß)  die "ID- Kort" beim Skattevrket beantragen. Das
         ist eine  kleine Plastikkarte  mit Lichtbild  und  Personennummervergleichbar mit einem
         Personalausweis.  Die ID- Kort  ist ein Ausweisdokument das es einem  einfacher macht
         sich z.B. bei Behörden, beim Post oder Packete abholen auszuweisen.
 
         Sind Fahrzeuge mit nach  Schweden eingeführt worden sein  ist man vom Gesetz her ver-
         pflichtet diese innerhalb einer Woche beim Transportstyrelsen zur Einfuhr anzumelden.
 
         Liegt der Bescheid vom  Transportstyrelsen vor kann man bei  der Bilprovning den Termin
         zur Abnahme buchen.
 
         Als letztes sollte man noch bei der deutschen Botschaft in Stockholm den schwedischen
         Wohnort in den  deutschen Reisepass  eintragen lassen weil  der Personalausweis keine
         Adresse enthält ist  der Reisepass das einzigste  Dokument mit dem man  später seinen
         Wohnort glaubhaft nachweisen kann.
 
         Es gibt noch für viele andere Vorgänge wie  z.B. sich selbstständig machen Formalitäten
         die zu erledigen sind,  da wir aber leider nicht auf jeden  Einzelfall eingehen können sollte
         sich jeder zu seinem Fall erkundigen.
 
         Das ist eine grobe Zusammenfassung der wichtigsten Formalitäten die zu erledigen sind,
         genaue Einzelheiten dazu findest Du unter den einzelnen Themen der folgenden Seiten.
 

           

 
            Beantragen der Personennummer
 
         Ist man in Schweden  angekommen sollte man  als erstes beim Skatteverket (Finanz- und
         Einwohnermeldamt)  in seiner Nähe die 
Personennummer beantragen.  Sie ist gleichzeitig
         die Steuernummer steht jedem zu der in Schweden einen Wohnsitz hat, mindestens 75 %
         des Jahres in Schweden lebt und gewisse Voraussetzungen erfüllt.
 
                                                    
Skatteverket
 
          Die Personennummer beantragen ist sehr wichtig da sie Steuer- und Sozialversicherungs-
          nummer in einem ist und  man damit offiziell als Einwohner  Schwedens im Melderegister
          registriert wird. M
an ist mit dem Erhalt der Personennummer auch krankenversichert. S
ie
          wird für  alle Vorgänge  im Sozialsystem, wie Kinder-, Krankengeld, Arbeits-, Renten- und
          Gesundheitsangelegenheiten  usw. benötigt.  Andere  Vorgänge wie   z.BTelefon,  Strom
          anmelden, Post, Pake
te
abholen, Versicherungen  abschließen werden dadurch erheblich
          erleichtert.
          Hat
man sie nicht  kann es vorkommen das z.B. Telefon- oder  Stromanbieter  bei der An-
          meldung hohe Kautionsgebühren von einigen Hundert Euro verlangen.

          Es hat Anfang  2012 einige  "Änderungen" und "Verschärfungen" der Vorschriften
          zur Beantragung der Personennummer gegeben!

         Beantragen der Personennummer als Rentner:
 
       
  Wandert man  als Rentner oder  Pensionär nach  Schweden  ein hat sich  nichts verändert
         und es ist relativ einfach die Personennummer zu bekommen. Als Rentner muss man dem
         Skatteverket nur mit dem Rentenbescheid  und der Bescheinigung  (Formular E 121) nach-
         weisen das man über  eine ausreichende  Rente und eine "gültige" Krankenversicherung in
         Deutschland verfügt.
         Bei Pensionären  ist es auch der  Pensionsbescheid  und eine  Bescheinigung  das Sie in
         Deutschland über den Staat krankenversichert sind.
 
          Beantragen der Personennummer als Arbeitnehmer ohne Arbeit:
 
          Reist man als Arbeitnehmer ohne Arbeit (nicht arbeitslos gemeldet) nach Schweden ein
         
muss man  dem  Skatteverket  ein ausreichendes Einkommen  in  Form  eines Arbeitsver-
          trages oder ausreichendes Vermögen nachweisen.  Es gibt zwar keine offiziellen Angaben
          über die Höhe des  Vermögens wir  bekamen aber als wir wieder  einem Ehepaar geholfen
          haben auf  dem Skatteverket  gesagt das  man ein  Vermögen von  ca. 150.000:- Sek  (ca
          16.000 €)  pro Erwachsenem  und Kinder ca. die Hälfte  benötigt was durch Kontoauszüge
          zu belegen ist. Außerdem benötigt  man eine gesetzliche  Krankenversicherung  (meistens
          Formular E106 oder E109, S1 je nach dem was zutrifft)  die noch  mindestens  12 Monate
          gültig ist. Private Krankenversicherungen gelten nicht!
 
           Einreise als Arbeitslos gemeldeter:
 
           Ist man in Deutschland arbeitslos und hat dem Arbeitsamt dort  4 Wochen zur  Verfügung
           gestanden kann man mit den  Formularen E301/PDU1 und E 303/PDU2 nach  Schweden
           gehen um sich dort  eine Arbeit zu suchen.  Man bekommt  dann in Schweden  wie unten
           im nächsten Kapitel  "Auf dem Arbeitsamt anmelden" 
beschrieben zunächst für 3 Monate
           Arbeitslosengeld. Danach kann man unter gewissen Umständen das Arbeitslosengeld auf
           6 Monate verlängern lassen.

           In der Zeit ist die  Erteilung der Personennummer  nicht möglich,  es sei denn  man selbst
           verfügt über  das verlangte  Vermögen  oder der  Ehepartner verfügt  über ein  ausreichend
           hohes Einkommen oder Vermögen.

           Kann man diese Bedingungen  nicht erfüllen kann  man sich eine  "Samordningsnummer"
           (vorläufige  oder  provisorische Personennummer) zuteilen  lassen. Sie  wird  auch von
           Banken, Versicherungen usw. anerkannt und mit dieser Nummer kann man auch z.B. als
           Ferienhausbesitzer  ein Fahrzeug in  Schweden zulassen  und diese für fast alle Vorgänge
           nutzen, wo man sonst die Personennummer benötigt.

 
          Für die Beantragung der Personennummer benötigt man folgende Papiere und Nachweise:
 
            einen gültigen Deutschen Reisepass.
            eine Adresse (Wohnung oder Haus) in Schweden. (Miet- oder Kaufvertrag)
            für die Ehefrau die Heiratsurkunde und für Kinder die Geburtsurkunden.
            Rentner benötigen eine Rentenbescheinigung und einen Nachweis (Formular E121)
                einer deutschen Krankenversicherung.
             Pensionierte Beamte benötigen einen schriftlichen Nachweis das Sie in Deutschland 
                krankenversichert sind.
             Nachweis eines ausreichenden Einkommens in Form eines Arbeitsvertrages, Renten-
                bescheides, Vermögens (ca. 150.000:- Sek (ca. 16.000 € ) pro Person.
             und unter Umständen eine Krankenversicherung die mindestens 1 Jahr gültig ist. 
 
          Hat man alle Papiere beim Skatteverket eingereicht dauert es in der Regel ca.1-2 Wochen
          bis man die Personennummer per Post bekommt.
 
                                                                                                                         Stand 04.2012
  
   
      Hinweis:
    
Hat man die  Personennummer  bekommen ist  man auch  automatisch
      krankenversichert und  kann zum Arzt gehen.  Danach sollte man sich
      bei der Försäkringskassan  anmelden und die  schwedische
EHIC Karte
      beantragen. (Siehe Kapitel: Bei Försäkringskassan anmelden)
  
  
           
 
          Auf dem Arbeitsamt anmelden         
 
          Geht man als  Arbeitsloser nach  Schweden sollte man  sich vorher  schon in Deutschland
          vom Arbeitsamt die Formulare Formular E-303  und Formular E-301  für Ansprüche im
          Ausland aushändigen lassen.
          In Schweden  angekommen sollte  man sich so schnell  wie möglich  auf  der zuständigen
          Arbetsförmedlingen (Arbeitsamt) als arbeitssuchend melden und das Formular E-303 vor-
          legen und bekommt danach noch drei Monate Arbeitsolsengeld.
 
                                            Arbetsförmedlingen
  
          Hat man das gemacht bekommt man vom Arbeitsamt in einen Handlingsplan,  damit muß
          man sich danach  alle 14 Tage auf dem  Arbeitsamt melden  und bekommt  jeweils für 14
          Tage sein Arbeitslosengeld überwiesen.  Nach drei Monaten ist der E-303 abgelaufen und
          die  Arbeitslosengeldzahlungen  werden dann eingestellt.
          Hat man  in Schweden  gearbeitet und  wird erneut  arbeitslos  benötigt  man für  weiter-
          gehende Ansprüche auf Arbeitslosengeld das Formular E-301. Diese Ansprüche bestehen,
          wenn man in Deutschland  Anwartschaften erworben hat.
          Dies ist der Fall,  wenn man in zwei Jahren mindestens 12 Monate  versicherungspflichtig
          in Deutschland gearbeitet hat.
 
  
   Hinweis:  Weitere Informationen zur Arbeitssuche in Schweden kannst Du
   aus der Broschüre der Arbetsförmedingen oder der Seite "Auswanderung
   planen!
  entnehmen.
  
  
        
  
 
          Änderung! Ab 01.05.2010 haben sich die Bestimmungen für Arbeitslosengeldempfänger
          die in das  europäische  Ausland gehen  wollen  verändert. Die Formulare E301 und E303
          haben jetzt die neuen Bezeichnungen PDU1 und PDU2 bekommen und Arbeitslose können
          Ihre
Ansprüche  unter gewissen  Umständen auf  6 Monate  verlängert mitnehmen.
          Das Arbeitslosengeld wird anders wie früher statt von dem Land in dem man Arbeit sucht
          weiter vom Herkunftsland ausgezahlt. 
 
          Genaueres kannst Du unten aus
dem aktuellen Merkblatt der Arbeitsargentur erfahren.
        
         
 
           
 
          Fahrzeuge nach Schweden einführen
 
          Als nächstes  sollte man sein  Fahrzeug auf Schweden ummelden  wozu der Gesetzgeber
          einem eine Woche Zeit gibt was  aber in den meisten Fällen allein  aus organisatorischen
          Gründen  nicht klappt,  andererseits kennen wir  keinen Fall, wo jemand deswegen Ärger
          bekommen hat. 

 
                                                      Transport Styrelsen 
 
          Ab  01.01.2009  muß  man bevor  man sein  Fahrzeug bei 
Transportstyrelsen  anmelden
          kann bei seinem Versicherer eine  vorläufige Versicherung 
für das Fahrzeug abschließen.
          Danach kann man das Fahrzeug  im Internet für den Import anmelden.
          Ist das erledigt  sollte man als  nächstes bei  Transportstyrelsen anrufen  und ihnen seine
          Personennummer durchgebenDamit wird man im System aufgenommen da man anders
          keinen Zugriff auf die entsprechenden Internetseiten hat.
          Nach der Anmeldung im Internet muß man sich  dort eine Bescheinigung ausdrucken das,
          das Fahrzeug bei 
Transportstyrelsen  zum Import  angemeldet ist.  Diese  Bescheinigung
          muß dann im Fahrzeug mitgeführt werden,  da der original Kraftfahrzeugbrief und Schein
          mit dem  Formular nach 
Transportstyrelsen  in Örebro  geschickt werden  muss und dort
          eingezogen wird. Danach muß man pro Fahrzeug 700:- Kronen (ca. 70 €) Gebühren über-
          weisen.  Hat man  das alles  gemacht  bekommt man  danach in der Regel  Bescheid das,
          das Fahrzeug für den Import zugelassen wird.
          Auf diesem  Schreiben befindet  sich eine  Ärendenummer,  diese benötigt  man für einen
          Termin bei der Bilprovningen (TÜV).
 
  
  Wichtig!
 

   Wird ein neuer! PKW nach Schweden eingeführt und sollte dieser nicht mindestens
   6.000 Km gelaufen haben, ein halbes Jahr
zugelassen gewesen sein muß man das
   dem  Skatteverket  mitteilen und  den PKW nach  dem in Schweden  gültigen Mehr-
   wertsteuersatz versteuern.
   In diesem Fall kannst Du hier die Bestimmungen einsehen und das
Formular down-
   loaden, ausfüllen und an folgende Adresse schicken:
 
   Postadress
   Skatteverket
   771 83 Ludvika
  
Besöksadress
   Storgatan 16
 
 
           
 
             Fahrzeug beim TÜV vorführen
 
          Ist der Bescheid von  Transportstyrelsen  da und der  Termin bei der  Bilprovning  (TÜV)
          gemacht fährt man zur Registrerings- und TÜV Besichtigung. (Registrerings- och Kontroll-
          besiktning.

 
                                               Bilprovningen
 
    
       Bevor man zu dem Prüftermin zur Bilprovning fährt steht noch das wiegen des Fahrzeuges
          an.    (Die KFZ Steuer wird bei älteren Fahrzeugen in Schweden nach Gewicht berechnet.)
          Dazu sucht man sich eine Firma die eine entsprechende Waage besitzt und läßt sein Fahr-
          zeug wiegen. Mit diesem Wiegeprodukoll fährt man dann zur
Bilprovningen gibt die letzten
          6 Ziffern  der Ärendenummer  in den Automaten  (meistens auf  dem Warteparkplatz) ein
          und wartet.
          Ist die  Prüfung durch  und alles  für gut  (godkänd)  befunden worden  händigt der Prüfer
          einem eine Bescheinigung aus, wo schon das zukünftigen KFZ Kennzeichen drauf zu finden
          ist.
          

          Aktuelle Kosten für Wiegen und Untersuchungen sind im einzelnen:
 

Registrierungsbesichtigung:  
PKW: 1380:- kr  (ca. 138 €)
Anhänger ungebremst: 1250:- kr  (ca. 125 €)
Anhänger gebremst: 1500:- kr  (ca. 150 €)
   
TÜV Untersuchung:  
PKW:     300:- kr  (ca. 30 €)
Anhänger ungebremst:     300:- kr  (ca. 30 €)
Anhänger gebremst:     370:- kr  (ca. 37 €)
   
Wiegen bei der Bilprovning:  
PKW     300:- kr  (ca. 30 €)
Anhänger:     300:- kr  (ca. 30 €)
Auf externer Waage:     500:- kr  (ca. 50 €)
   
Die Preise gelten in allen Fällen für Fahrzeuge bis 3.500 kg                                        

          Nach der  Registreringsbesiktning  werden die  Fahrzeuge  normalerweise vom Transport-
          styrelsen
in Deutschland auf dem Strassenverkehrsamt abgemeldet.
          Da es aber schon öfter Schwierigkeiten mit  Deutschen Behörden gab ist zu empfehlen die
          Deutschen  KFZ- Kennzeichen  mit einer  Zulassungskopie zu einem  Familienmitglied oder
          Bekannten nach Deutschland zu schicken und von dem abmelden lassen.
          Bei uns hat das  ohne Probleme funktioniert (Carlo sei Dank  ) und unsere Fahrzeuge
          sind in Deutschland abgemeldet.
          Ist das Fahrzeug in Schweden registriert muss man jedes Jahr zur Prüfung und bekommt
          dafür  von der  Bilprovning  schriftlich  einen Terminvorschlag  zugeschickt  den man über
          Internet bestätigen  oder ändern kann.
          Eine extra Abgasuntersuchung, ASU wie in Deutschland gibt es in Schweden nicht.

          Früher konnte  man die  Registreringsbesiktning  bei einer Bilprovning  in der Nähe seines
          Wohnortes ausführen lassen, dies ist aber geändert worden weil nur noch bestimmte Prüf-
          stellen diese  Untersuchung duchführen.  Deswegen kann  es passieren das man teilweise
          zu über 100 km weit entfernten Prüfstellen fahren muss. 

 
       Hier  geht  es    mit  den  Formalitäten.
 

                                                                                                                      
 
 
 
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