+ + + INFO + + + Links unter der Navigation findest Du eine Google Suchfunktion um unsere Homepage besser nach Suchbegriffen die Dich interessieren durchsuchen zu können. + + + INFO + + + Die letzten Jahre gab es viele Änderungen der schwedischen Einwanderungsformalitäten, mehr dazu unter: Die Formalitäten! + + + INFO + + + Um Dir das schöne Land Schweden näher zu bringen und einen tollen Urlaub im schönen Ostsmåland zu verbringen kann man unser beliebtes Ferienhaus mieten. Du kannst es Dir unter: https://www.ferienhaus-smaland.se ausführlich anschauen. + + + INFO + + +

   
  Auswandern nach Schweden
  Einreisebestimmungen
 

Einreise- u.
Einfuhrbestimmungen

 
Einreisebestimmungen:

Personen:

Deutsche Staatsangehörige benötigen den Reisepass oder den Personal- ausweis. Für Kinder unter 16 Jahren benötigt man einen Kinderreisepass, oder Kinderausweis. Der Eintrag im Pass eines Elternteils wird nicht! mehr anerkannt. Alle Einreisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Gesundheitsinformationen Impfungen Empfehlenswert ist die Überprüfung des allgemeinen Impfschutzes - Diphtherie, Tetanus (Wund- starrkrampf), Polio (Kinderlähmung)

Besondere Impfhinweise:

FSME - Betroffen  sind das Gebiet der Mälaren, der südwestliche Küstenstreifen vom Uppland bis Blekinge, sowie die vorgelagerten Ostseeinseln Gotland und Öland.

Hinweise Reiseapotheke:

Bedenken Sie, dass Medikamente teilweise nicht, oder nur in anderer Zusammensetzung bzw. Dosierung als in Deutschland erhältlich sind. Stellen Sie deshalb Ihre Individuelle Reiseapotheke zusammen. Achten Sie darauf, eine ausreichende Menge von regelmäßig benötigten Medikamente einzupacken. Sorgen Sie auf jeden Fall für ausreichenden und gültigen Auslandskrankenschutz sowie für eine Krankenrückholversicherung!

Einfuhrbestimmungen:

Arzneimittel:

Reisende dürfen Arzneimittel, wenn diese zu medizinischem Zweck und persönlichem Gebrauch sind, ohne Genehmigung in Schweden einführen.

Zum persönlichem Gebrauch: (nicht narkotische Arzneimittel)

Man darf  Mengen für Verbrauch innerhalb von höchstens drei Monaten von einem Land außerhalb des EES Gebietes einführen. Man  darf Mengen für Verbrauch innerhalb von höchstens einem Jahr, von einem anderen EES- Land einführen. Das EES- Gebiet umfasst die 25 EU- Länder und die EFTA- Länder Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.

Zum persönlichem Gebrauch: (narkotische Arzneimittel)

Eine Menge, die den Bedarf von höchstens fünf Tagen entspricht, betreffs Mittel des Narkotikaverzeichnisses II und III des staatlichen Amts für Arzneimittel, darf auf jedem Mal eingeführt werden. Eine Menge, die den Bedarf von höchstens drei Wochen entspricht, betreffs Mittel des Narkotikaverzeichnisses IV und V des staatlichen Amts für Arzneimittel, darf eingeführt werden. Wenn man im Ausland wohnhaft ist und sich nur zufällig in Schweden aufhält, darf man eine Menge,  die das Verbrauch während des ganzen Aufenthalts entspricht (doch höchstens drei Monate) einführen.

Wie kann ich bezeugen dass das Arzneimittel für persönlichen Gebrauch bestimmt ist.

Reisende müssen nachweisen, dass die Arzneimittel für ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Betreffs Mittel, die auf Rezept erhältlich sind, kann man das tun,  entweder durch ein schriftliches Attest von einem Arzt, Veterinär, oder durch das Etikett, das von der Apotheke auf die Ver-packung angebracht ist und  die Namen des, der Reisenden und des Arztes trägt. Wer in einem Schengenland wohnhaft ist, und mit einem narkotischen Arzneimittel behandelt wird, muss bei der Einreise in einen anderen Schengenland ein Attest vom zuständigen Amt im Heimatland vorzeigen können. Ab dem 1.April 2002 werden solche Atteste von den Apotheken ausgefertigt und brauchen von einem Arzt nicht ausgefüllt und unterschrieben werden. Wenn Reisende verschiedene narkotische Mittel mitführt, müssen sie ein  separates Attest für jedes Präparat haben. Die Menge darf Verbrauch von höchstens 30 Tagen entsprechen. 

Einfuhr durch Versand u.dgl.:

Einfuhr von Arzneimittel durch Postversand u. dgl. von einem Land  innerhalb des EES- Gebietes in Schweden, ist erlaubt, wenn die  folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Arzneimittel soll für persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Das Arzneimittel ist in dem anderen EES- Land genehmigt und in einer Apotheke o.dgl. im betreffenden Land gekauft. Das Arzneimittel ist in Schweden genehmigt und nicht rezeptpflichtig oder, betreffend rezeptpflichtige Mittel, von einem Arzt/Veterinär vorgeschrieben. Jede solche Sendung darf nur eine Menge enthalten, die das Verbrauch von einem Jahr entspricht. Der Empfänger muss nachweisen, dass die Voraussetzungen erfüllt worden sind. 

Injektionsspritzen und Kanülen:

Reisende, die Injektionsspritzen und Kanülen einführen wollen, müssen ihr Recht diese Waren einzuführen bezeugen, z.B. durch ein Attest von einem Arzt.

Dopingmittel:

Darunter fallen folgende Medikamente:

Synthetische anabole Steroide, Testosteron und Derivate davon: Wachstumshormone, Chemische Substanzen die die Produktion und Freimachung von Testosteron und dessen Derivate befördern, oder Wachstumshormone und dessen Derivate.
Dopingmittel dürfen nur zu medizinischem oder wissenschaftlichem Zweck eingeführt werden.
Arzneimittel die als Dopingmittel klassifiziert werden, dürfen doch, für persönlichen Gebrauch und  in Mengen die das Verbrauch von höchstens 14 Tagen entsprechen, von Reisenden eingeführt werden.

Haustiere:

Ab 01.01.2012 gelten neue EU- Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden.

Arzneimittel:

Die für Tiere von einem Tierarzt vorgeschrieben worden sind, dürfen ohne Erlaubnis eingeführt werden, wenn ein(e) Reisende das Tier nach Schweden mitbringt.
Die bisherigen Anforderungen für die Tollwutantikörper- Kontrolle (Titertest) und Entwurmung gegen den kleinen Fuchsbandwurm vor der Einreise werden vollständig abgeschafft.
 

Hund und Katze: Erforderlich ist der EU - Heimtierausweis und eine Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder gut lesbare Tätowierung.
• Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung besitzen und die muss im Heimtierausweis eingetragen sein.
• Bei einer Grundimunisierung von jungen Hunden, Welpen im Abstand von 3-4 Wochen je nach Angaben der Impfstoffherstellers sind eine Wartezeit von 21 Tagen nach der letzten Impfung einzuhalten.
• Sie können daher nicht  mit einem Tier Einreisen was  nicht mindestens ca. 4 Monate alt ist.
An der Grenze muss der EU-Heimtierausweis dem Zoll vorgelegt werden.
 
Das schwedische Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt, alle Tiere gegen Leptospirose und Hundestaupe zu impfen. Bei Direkteinreise aus Norwegen genügt die Einhaltung der geltenden norwegischen Bestimmungen.

Hunde müssen in Schweden vom 01. März bis 20. August an der Leine geführt werden.

Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft. www.sjv.se

Reisegepäck:

Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.

Die Mitnahme von Selbstverteidigungs- Waffen, auch von Schreckschuss- und Gaspistolen, Tränengas- Sprays, Springmessern und ähnlichem sind streng verboten.
Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bußen, bis hin zur Gefängnisstrafe, belegt. Weitere Auskünfte über die Mitnahme von Waffen, z.B über Bestimmungen zur Mitnahme von Jagdwaffen, erteilen das Fremdenverkehrsamt sowie die schwedische  Botschaft.

Devisenbestimmungen:

Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landeswährung, Einfuhr und Ausfuhr von Fremdwährungen unbegrenzt.
Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende, die in die EU einreisen  oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.

Ware aus EU-Ländern:

Bei Einreise aus einem EU- Land dürfen Sie Lebens - und Genussmittel zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitführen. Bei einigen Erzeugnissen gibt es Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf:

Tabakwaren:

800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 kg Rauchtabak. Tabak- waren sind nur für Personen ab 18 Jahre gestattet. Für Tabakwaren, die in einem der 10 neuen EU- Beitrittsländer gekauft wurden, gelten geringere Mengen. Z.B. dürfen nur 200 in Polen gekaufte Zigaretten eingeführt werden. Bei Mitnahme von größeren Mengen müssen Sie im Fall einer Kontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft machen, dass die Waren tatsächlich nur Ihren privaten Zwecken dienen. 

Spirituosen:

Die Grenzen die früher bestanden sind mittlerweile aufgehoben worden. Trotzdem gelten folgende Richtwerte: Es sollten pro Person nur folgende Mengen eingeführt werden: 110 L Bier, 90 L Wein sowie 10 L Spirituosen über 22% Vol. Alkoholgehalt. Will man mehr mitnehmen muss man dem Zoll glaubhaft nachweisen das man die mitgeführte Menge für den Eigenbedarf braucht! Achtung! Man muss mindestens 20 Jahre alt sein um Alkohol einführen zu dürfen.

Lebensmittel:

Aus  EU- Ländern  und  aus  Norwegen  dürfen  pro  Person  bis  zu 15 kg Fleisch und Fleischprodukte eingeführt werden. Die Mitnahme von Fischen, Weich- und Krustentieren ist ebenso bis zu einer Menge von 15 kg pro Person gestattet, die Fische müssen ausgenommen sein. Die Mitnahme von Rindfleisch und Rindfleischprodukten von in Großbritannien oder Nord- irland geschlachteten Tieren ist verboten.

Duty-free-Ware:

Einreise aus nicht-EU-Ländern sowie Einreise von den Aland-Inseln:

Bei Einfuhr von zollfrei eingekaufter Ware oder Ware aus Nicht- EU- Ländern (z.B. Norwegen) oder bei Einreise von den Aland- Inseln sind die erlaubten Mengen an Alkohol und Tabak noch geringer, außerdem gibt es Höchstgrenzen für Tee, Kaffee, Parfüm, Toilettenwasser und andere Waren sowie mehr Restriktionen für die Mitnahme von Lebensmitteln.

Zeit:

Es besteht ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland.

Telefonieren:

Von Deutschland nach Schweden:
0046 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer

Von Schweden nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne die Null + Teilnehmernummer.

Fast alle Telefonzellen werden mit Telefonkarten betrieben, die Sie in Telefonbüros (»Tele« oder »Telebutik«) sowie Tabak- und Zeitungsgeschäften erhalten. Es gibt auch Telefonzellen, die für die Benutzung mit internationalen Kreditkarten ausgerüstet sind. Münzfernsprecher nehmen 1- und 5- SEK- Münzen an (Mindesteinwurf 2 SEK)

Notruf:

Polizei und Unfallhilfe/Notarzt 112.

Netzspannung:

Die Netzspannung beträgt 220 Volt. Steckdosen in Hotel- Badezimmern haben teils kleinere Eingänge als in Deutschland, sodass hierfür die Mitnahme eines Zwischensteckers sinnvoll sein kann. Er ist im Fachhandel erhältlich.

Wichtige Adressen:

Fremdenverkehrsamt Visit Sweden:
Telefon (069) 22 22 34 96
Telefax (0046 63) 12 81 37

https://visitsweden.de/

ADAC-Partnerclub:
Motormännens Riksförbund (M)
Sveavägen 159
P.O.Box 231 42
S-104 35 Stockholm
Telefon (08) 690 38 00 oder
Telefon 020 21 11 11 (innerhalb Schwedens, gebührenfrei)

https://www.motormannen.se/

Schwedische Botschaft:
Botschaft des Königreichs Schweden
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Telefon (030) 50 50 60
Telefax (030) 50 50 67 89

ambassaden.berlin@gov.se
https://www.swedenabroad.se/
 
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland:
Tyske Ambassaden
Skarpögatan 9
S-115 27 Stockholm
Telefon (08) 6 70 15 00
Telefax (08) 6 70 15 72

info@german-embassy.se
https://stockholm.diplo.de/

Die schwedische Zollbehörde im Internet:
Huvudkontoret
Alströmergatan 39
Stockholm
https://ww.tullverket.se


Diese Infos haben wir auf verschiedenen Seiten wie z.B.:
www.visitsweden.com
https://www.polisen.se
u.a. im Internet gesammelt. Für die Richtigkeit und den Inhalt dieser verlinkten Seiten können wir leider keine Gewähr übernehmen.

 

Back
 
   
 
Design & Copyright © 2007 - 2024 Yvonne & Harald Kehne - Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung!