+ + + INFO + + + Links unter der Navigation findest Du eine Google Suchfunktion um unsere Homepage besser nach Suchbegriffen die Dich interessieren durchsuchen zu können. + + + INFO + + + Die letzten Jahre gab es viele Änderungen der schwedischen Einwanderungsformalitäten, mehr dazu unter: Die Formalitäten! + + + INFO + + + Um Dir das schöne Land Schweden näher zu bringen und einen tollen Urlaub im schönen Ostsmåland zu verbringen kann man unser beliebtes Ferienhaus mieten. Du kannst es Dir unter: https://www.ferienhaus-smaland.se ausführlich anschauen. + + + INFO + + +

   
  Auswandern nach Schweden
  Allemansraetten
 

Allemannsrätten
(Jedemannsrecht)

Allgemeines

Das Jedermannsrecht  besteht in leicht  unterschiedlichen,  im Grundsatz aber gleichen Ausprägungen in Schweden  (Allemansrätten),  Norwegen (Allemannsretten) und Finnland (Jokamiehenoikeus). In Dänemark  gibt es  kein  historisch entstandenes Jedermannsrecht. Seit einigen Jahren gelten jedoch in bestimmten Regionen Regelungen, die zum Teil mit dem Jeder-mannsrecht der nördlichen Nachbarn Dänemarks vergleichbar sind.
 
Allgemein beinhaltet das Jedermannsrecht das Recht jedes Menschen, die Natur zu genießen und ihre Früchte zu nutzen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden. Die Ausübung des Jedermannsrechts ist also nicht von der Zustimmung des Grund-besitzers abhängig. Ebenso allgemein ist das Jedermannsrecht aber  auch  beschränkt durch das Erfordernis, dass seine Ausübung weder der Natur noch anderen Menschen Schaden, Störungen oder sonstige Nachteile zufügen darf. Insbesondere ist der häusliche Frieden des Landbesitzers zu achten, so dass z.B. zu Wohnhäusern immer ein ange- messener Abstand zu halten ist.

Gesetzliche Regelung

Das Jedermannsrecht ist uralte Tradition, und als Gewohnheitsrecht nur begrenzt schriftlich geregelt. In den 1940er Jahren kam in Schweden das Wort allemansrätt in Gebrauch, als Beschreibung dieser uralten Regeln- aber immer noch lex non scripta. Erst 1994 kam ein kurzer Text ins Grundgesetz.   

Bestandteile des Jedermannsrechtes 
 
Freie Bewegung in der Natur

       Wald
Besuchern und Wanderern gibt das Jedermannsrecht die Möglichkeit,  das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu  durchqueren.  Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden. Es darf kein Schaden an Höfen und Gärten, Feldern, Wiesen oder Aufforstungen angerichtet werden. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden, während die Bewegung auf Feldern im  Winter frei ist.
Werden Tore, Gatter und ähnliche Schließvorrichtungen geöffnet, so müssen diese unmittelbar nach dem Passieren wieder  geschlossen werden, damit z.B. kein Vieh entlaufen kann. Der Bereich um ein Wohnhaus, die sogenannte Hausfriedenszone, darf nicht durchquert werden. Ob das Privatgrundstück umzäunt ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Das freie Bewegungsrecht wie auch das Jedermannsrecht im Allgemeinen kann in bestimmten Gebieten besonderen Beschränkungen unterliegen, insbesondere in Naturschutzgebieten oder militärischen Sperrgebieten. 

Übernachten

 
  ZeltCamping
 
 



Wird der Boden nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt, erlaubt das Jedermannsrecht jedem das Zelten für eine Nacht. In der Nähe von Wohnhäusern muss jedoch immer die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden, dieses gilt ebenfalls für gruppenweises Zelten. In dünn besiedelten Gebieten gestattet das Jedermannsrecht das Zelten an einer Stelle sogar für mehrere Nächte. Es dürfen für die Übernachtung keine zusätzlichen Aufbauten getätigt werden. Auch darf man den Boden nur soweit aufgraben, dass sein Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird.  

Im und auf dem Wasser

     Segelboot  
 
Baden und vorübergehendes Anlegen mit Booten ist überall gestattet, außer an Privatgrundstücken und Gebieten mit behördlichem Zutrittsverbot. Rudern, Segeln und Führen von Motorbooten ist auf allen Gewässern gestattet. Besondere Verbote oder Gebote sind durch behördliche Hinweisschilder gekennzeichnet.

Sammeln, Pflücken, Angeln

PilzeAngeln
 




 
Wild wachsende Beeren, Pilze, Blumen, herabgefallene Zweige und Trockenreisig dürfen vom Boden gepflückt bzw. gesammelt werden.  Hier gibt es aber je nach Land verschiedene Beschränkungen. Verschiedene seltene Pflanzen sind unter Naturschutz gestellt und dürfen nicht gepflückt werden. Unter den wilden Beeren betrifft dies u.a. in Finnland die Sanddornbeere. In Norwegen ist dagegen die Moltebeere vor allem wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung vom Jedermannsrecht ausgenommen. Das Mitnehmen von lebenden Bäumen und von Sträuchern, von Zweigen, Ästen, Reisig, Baumrinde, Eicheln und Nüssen, von Harz und von Saft lebender Bäume ist ebenfalls verboten. Das Jedermannsrecht umfasst  das Recht  zum  Eisfischen und  zum Angeln mit einer  einfachen, spindellosen Rute im Meer sowie in den "vier großen" Seen (Vänern, Vättern, Mälaren und Hjälmaren). Für jede andere Form des Fischfangs ist eine Erlaubnis erforderlich.

Feuer

FeuerFeuer
 





Das Jedermannsrecht umfasst nicht das Recht, auf fremdem Grund ein Lagerfeuer oder sonstiges offenes Feuer zu entzünden, es sei denn, es liegt ein zwingender Grund vor. Die Grenzen des Erlaubten sind hier fließend. Bei Trockenheit kann ein von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich befristetes Feuerentzündungsverbot  bestehen. Ob ein  solches Verbot gerade akut ist oder nicht, ist im Einzelfall bei der jeweiligen Gemeindever waltung, Polizeistation oder Touristinformation zu erfragen.

Abfall

Mülltonne

Beim Zelten und Picknicken in der Natur dürfen keinerlei Reste zurück-gelassen werden. Auch ist es verboten, Abfalltüten neben volle Abfallbehälter zu stellen, wilde Tiere könnten die  Abfalltüten zerreißen und die Abfälle verschleppen. An herumliegenden Büchsen, Scherben, Flaschenkapseln und scharfkantigen Gebrauchsgegenständen ähnlicher Art können sich Menschen und Tiere verletzen. Verschluckte Plastikteile oder Tüten verursachen bei den betroffenen Tieren einen qualvollen Tod.
 
 
 
Back
 
   
 
Design & Copyright © 2007 - 2024 Yvonne & Harald Kehne - Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung!