Der schwedische Wohlfahrtsstaat wurde als politisches Projekt ab den 1930 er Jahren aufgebaut. Seinen Höhepunkt erreichte er in den 1970 er Jahren, als er schließlich alle vom Kleinkind (über die kommunale Kinder fürsorge) bis zum Rentner (über die kommunale Altenfürsorge) erfasste. In vielen westlichen Demokratien wurde der schwedische Wohlfahrtsstaat als erstrebenswertes Modell betrachtet. Die hinter dem schwedischen Wohlfahrtsstaat stehenden gesellschaftspolitischen Grundannahmen werden auch als „schwedisches Modell“, „Dritter Weg“, oder Rehn- Meidner- Modell bezeichnet. Erst im letzten Jahrzehnt kam es zu einschneidenden Veränderungen aufgrund einer schweren Wirtschaftskrise, die am Beginn der 1990er Jahre zu einer Kürzung von Sozialleistungen führte. Die erwartete demographische Entwicklung führte zu einem radikalen Umbau des Rentensystems, das nun an die wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt ist. Die letzten Wahlen zeigten aber, dass gerade die Kernbereiche des Wohlfahrtsstaates auch heute dem Staatsbürger am Herzen liegen.
Elternversicherung und Kinderversorgung:
Ein Teil der „Familienpolitik“ ist die „Elternversicherung“, die Verdienstausfälle der Eltern während der Pflege von Kleinkindern abdeckt. Sie umfasst etwas mehr als ein Jahr, wovon zwei Monate an den Vater und zwei Monate an die Mutter gebunden sind.
Ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes haben die Familien Anspruch auf öffentliche Kinderbetreuung, die auf die Bedürfnisse (Arbeitszeiten) der Eltern abgestimmt ist. Der frühere Kindergarten wurde 1998 durch die „Vorschule“ für 1-5 jährige abgelöst (mit eigenem Lehrplan und unter Aufsicht des Zentralamtes für Schulwesen), die neben der Kinderbetreuung auch einen pädagogischen Auftrag hat. Daneben gibt es auch Kindertagesstätten, in die 13% der betreuten Kinder gehen. 42% der einjährigen Kinder und 78% der zweijährigen Kinder besuchten im Jahr 2000 Kinderbetreuungsstätten. Für Kinder in der Vorschulklasse und in der Grundschule gibt es Freizeitheime, die im Jahr 2000 von 66% der Kinder zwischen 6 und 9 Jahren besucht wurden. Die Betreuungseinrichtungen sind gebührenpflichtig, wobei sich die Gebühren nach dem Einkommen der Eltern richten.
Eine weitere familienpolitische Leistung ist das allgemeine Kindergeld für jedes Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Kinderreiche Familien (mit mehr als drei Kindern) erhalten eine zusätzliche Unterstützung.
Ausbildung:
Die Grenze zwischen Kinderbetreuung und Schule ist fließend, da schon die Vorschule (Kindergarten) zum Bildungssystem gehört. Die Schulpflicht beginnt aber mit 7 Jahren und umfasst die neunjährige Grundschule. Danach setzen die meisten Schüler ihre Ausbildung in der Gymnasialschule fort, und mehr als ein Drittel eines Jahrganges beginnt ein Hochschulstudium. Der Besuch aller dieser Bildungsinstitutionen ist gebührenfrei.
Arbeit und Arbeitslosigkeit:
Schweden hat eine vergleichsweise hohe Erwerbsquote. Beinahe 50% der Gesamtbevölkerung und 78% der Einwohner zwischen 16 und 64 Jahren sind erwerbstätig. 48% aller Erwerbstätigen sind Frauen. Das Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmer ist durch Gesetze und Tarifverträge geregelt. Gesetzlich geregelt sind beispielsweise die normale Wochenarbeitszeit (40 Stunden), Mindesturlaub (5 Wochen), Kündigungsschutz, Mitbestimmung am Arbeitsplatz (im Gegensatz zu Deutschland gebunden an Gewerkschaften) und Gleichberechtigung, während Einkommen (kein gesetzlicher Mindestlohn) und andere Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geregelt werden.
Sozialpartner sind auf der Arbeitgeberseite der Verband schwedischer Unternehmen (Svenskt Näringsliv) mit 48.000 Mitgliedsunternehmern das Zentralamt für Arbeitgeberfragen (Arbetsgivarverket) für den staatlichen Bereich, der schwedische Gemeindeverband (Svenska kommunförbundet) und der Provinziallandtagsverbund (Landstingsförbundet) für Gemeinden und Provinzen als Arbeitgeber. Auf der Arbeitnehmerseite stehen ihnen die Gewerkschaften gegenüber, wovon der schwedische Gewerkschaftsbund LO (Landsorganisationen) mit etwas mehr als 2 Millionen Mitgliedern die größte ist. Weitere Dachverbände sind die Zentralorganisation der Angestellten TCO mit 1,25 Millionen Mitgliedern und die entralorganisation Schwedischer Akademiker SACO mit etwa einer halben Million Mitgliedern. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad liegt bei ungefähr 80% der Arbeitnehmer. Sowohl der Verband schwedischer Unternehmen wie auch die gewerkschaftlichen Dachverbände sind in branchenmäßige Einzel-rganisationen gegliedert.
Als ein wichtiger Anreiz zur Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft ist die Arbeitslosenversicherung gedacht, die nicht zum staatlichen Pflichtversicherungssystem gehört, sondern freiwillig ist, und von Mitgliedskassen, in der Regel geleitet von den Gewerkschaften, verwaltet wird. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft führt zur Mitgliedschaft in einer Arbeitslosenkasse. 90% der Arbeitnehmer sind in einer freiwilligen Arbeitslosenkasse versichert. Wer nicht Mitglied ist, hat bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen Arbeitslosenbeitrag, der in der Höhe ungefähr der Sozialhilfe entspricht. Die offizielle Arbeitslosigkeit liegt in Schweden bei 5,2% (Juni 2006), weitere 2,6% sind in staatlichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigt.
Gesundheitswesen und Krankenversicherung:
Alle Einwohner (auch Ausländer, einschl. Asylbewerber) in Schweden haben Anspruch auf medizinische Versorgung und Krankenpflege. Für Gesundheitswesen und Krankenversorgung sind die Provinziallandtage zuständig, und sie wird mit direkten Einkommensteuern finanziert. Bei einem Arztbesuch muss eine Gebühr von 8 (bei geplantem Besuch) bis 33 Euro (bei Akutfällen) bezahlt werden und die Medikamente müssen bis zu einem „Höchstbetrag“ von ca.100 Euro proJahr selbst bezahlt werden.
Zahnarztkosten werden nicht von einer Krankenversicherung abgedeckt. Die Zahnarztkosten müssen zu einem großen Teil von den Patienten ab dem 20. Lebensjahr selbst bezahlt werden. Manche Rentner, Studenten und andere Gruppen mit beschränkten finanziellen Mitteln verzichten daher auf den Zahnarzt, ihnen wird jedoch im Notfall gratis geholfen.
Alle Erwerbstätigen haben im Rahmen der Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld als Ersatz für den Verdienstausfall, das 80 % des Gehalts bis zu einer jährlich festgelegten Obergrenze (z.Zt. (2006) etwa 3000 €) beträgt.
Rentenversicherung und Altersfürsorge:
Schweden hatte früh aufgrund niedriger Geburtsraten und hoher Lebenserwartung einen höheren Anteil älterer Bevölkerung. Der Anteil der Altersrentner liegt heute bei 20%.
Aufgrund der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung wurde in Schweden 1999 ein neues Rentensystem eingeführt, das auf dem Lebenseinkommen basiert und an die volkswirtschaftliche und demographische Entwicklung geknüpft ist. Das System wird durch eine „Garantierente“ für Personen ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit ergänzt. Eine zukünftige staatliche Pension liegt bei etwa 50% des Gehaltes/Lohnes, bei höheren Einkommen deutlich darunter und wird durch „Betriebspensionen“ und „Zusatzpensionen“ ergänzt.
Die Altersfürsorge fällt in Schweden in die Zuständigkeit des öffentlichen Bereichs. Es gibt schon seit den 1950 er Jahren keine Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern. Provinziallandtage und Gemeinden sind verantwortlich für die Altenfürsorge. Häusliche Altenpflege und verschiedene Arten von institutioneller Pflege (Seniorenwohnungen, Seniorenresidenzen, Altenheime und Pflegeheime) werden von ihnen betrieben.
Diese Leistungen werden zum größten Teil durch die Einkommensteuern die von den Gemeinden und Provinziallandtagen erhoben werden und durch staatliche Zuschüsse finanziert.